Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
L::eS Group
Inhaber: Michael Walkenhorst

(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und Kunden
(nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

2. Leistungen

2.1. Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen sowie damit verbundene Leistungen, insbesondere Hosting, Webdesign, Managed Services, Virtualisierung, Marketing, Consulting und Support.

2.2. Darüber hinaus umfasst das Leistungsangebot des Auftragnehmers die Beschaffung und Lieferung von Hardware, die Bereitstellung von Software, Lizenzen, SSL-Zertifikaten und Domains sowie die Entwicklung individueller Softwarelösungen und sonstiger digitaler Produkte.

2.3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer sowie Dritte (z. B. Rechenzentren, Provider, Softwareanbieter oder Distributoren) einzusetzen.

2.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die durch Drittanbieter verursacht werden, sofern diese nicht auf eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

2.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, technische Änderungen oder Anpassungen der Leistungen vorzunehmen, sofern diese der Verbesserung, Sicherheit oder dem technischen Fortschritt dienen und dem Auftraggeber hierdurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch Nutzung der Leistungen zustande.

3.2. Der Auftragnehmer kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3.3. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.4. Preise in Angeboten stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie möglicher Preisänderungen durch Hersteller, Distributoren oder sonstige Zulieferer bis zur Auftragsbestätigung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

4.2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder vollständige Vorkasse zu verlangen.

4.4. Die Leistungserbringung kann von der jeweiligen Zahlung abhängig gemacht werden.

4.5. Dies gilt insbesondere bei Neukunden, individuell konfigurierten Leistungen, Hardware-Bestellungen oder erhöhtem wirtschaftlichem Risiko.

4.6. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren im gesetzlichen Rahmen zu verlangen sowie Leistungen zurückzuhalten oder auszusetzen.

4.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Vertragsschluss sowie während der Vertragslaufzeit eine Bonitätsprüfung des Auftraggebers durchzuführen oder durchführen zu lassen.

4.8. Auf Grundlage der Bonitätsprüfung ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungsbedingungen anzupassen, insbesondere Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder Leistungen abzulehnen.

4.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung Leistungen ganz oder teilweise zu sperren oder einzustellen, sofern dem Auftraggeber zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde.

5. Preisanpassung

5.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Preise für laufende Leistungen angemessen anzupassen, sofern sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten wesentlich verändern.

5.2. Maßgebliche Kostenfaktoren sind insbesondere:

5.3. Preisanpassungen erfolgen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung und dürfen nicht zur Erhöhung der Gewinnmarge unabhängig von Kostensteigerungen dienen.

5.4. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Preisanpassungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform informieren.

5.5. Bei laufenden Verträgen mit fester Mindestlaufzeit gelten Preisanpassungen erst zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.6. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit steht dem Auftraggeber im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu.

5.7. Für einmalige Leistungen oder bereits vollständig erbrachte Leistungen findet keine nachträgliche Preisanpassung statt.

6. Lieferung und Gefahrübergang

6.1. Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

6.2. Der Versand kann über Dritte erfolgen.

6.3. Das Risiko geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über.

6.4. Transportschäden sind innerhalb von 48 Stunden zu melden.

6.5. Versand- und Verpackungskosten trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.6. Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer.

6.7. Verzögerungen in der Lieferkette, insbesondere durch Hersteller, Distributoren oder Logistikdienstleister, liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und soweit gesetzlich zulässig.

6.8. Sollte ein bestellter Artikel nach Vertragsschluss nicht mehr verfügbar oder nicht mehr lieferfähig sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.9. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.10. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

7. Abnahme

7.1. Sofern Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, gelten diese als abgenommen, wenn der Auftragnehmer die Fertigstellung mitteilt und der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen wesentliche Mängel schriftlich rügt.

7.2. Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.

8. Mitwirkungspflichten

8.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

8.2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

8.3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen und Fristen entsprechend zu verlängern.

9. Leistungsänderungen

9.1. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

9.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.

10. Projektabbruch

Wird ein Projekt durch den Auftraggeber vorzeitig beendet oder nicht fortgeführt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwendungen vollständig abzurechnen.

11. Verfügbarkeit & Service Level (SLA)

11.1 Der Auftragnehmer schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Systeme.

11.2. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates sowie technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

11.3. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, sofern diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

11.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestehen keine verbindlichen Service-Level-Vereinbarungen.

11.5. Anfragen werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bearbeitet.

11.6. Kritische Störungen werden mit erhöhter Priorität behandelt, ohne dass hieraus feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten abgeleitet werden können.

11.7. Verbindliche Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung bestehen keine festen Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.

11.8. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Datensicherung gemäß §12 dieser AGB.

12. Datensicherung

12.1. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern keine Datensicherung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.

12.2. Sofern der Auftragnehmer Datensicherungen (Backups) im Auftrag des Auftraggebers durchführt, erfolgt dies nach bestem Wissen und unter Anwendung üblicher technischer Verfahren. Eine Garantie für die vollständige Verfügbarkeit, Integrität oder Wiederherstellbarkeit der gesicherten Daten wird jedoch nicht übernommen.

13. Zulässige Nutzung / Abuse / Inhalte

13.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer bereitgestellten Systeme, Server, Speicherlösungen und sonstigen Leistungen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dieser AGB zu nutzen.

13.2. Es ist insbesondere untersagt, über die bereitgestellten Leistungen Inhalte zu speichern, zu verarbeiten oder zugänglich zu machen, die:

13.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gespeicherten oder verarbeiteten Inhalte aktiv zu überwachen.

13.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies umfasst insbesondere:

13.5. Maßnahmen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen, sofern dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

13.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf Hinweise Dritter (z. B. Abuse-Meldungen, Provider-Hinweise oder behördliche Anfragen) zu reagieren und entsprechende Maßnahmen nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.

13.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Vorfällen mitzuwirken und erforderliche Informationen unverzüglich bereitzustellen.

13.8. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der bereitgestellten Leistungen resultieren.

13.9. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

13.10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn ihm Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverletzungen oder sonstige Ereignisse bekannt werden, die die bereitgestellten Systeme oder die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen könnten.

13.11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Aufklärung solcher Vorfälle umfassend mitzuwirken und alle erforderlichen Informationen unverzüglich bereitzustellen.

13.12. Die Pflichten des Auftraggebers im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen bleiben unberührt und richten sich insbesondere nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der DSGVO.

14. Zugangsdaten und Sicherheit

14.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

14.2. Der Auftraggeber ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, sofern der Missbrauch aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

14.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus einem unbefugten Zugriff entstehen, sofern dieser nicht auf eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

15. Freigaben

Vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Konzepte oder Zwischenstände gelten als verbindlich. Nachträgliche Änderungen sind gesondert zu vergüten.

16. Nutzungsrechte

16.1. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.

16.2. Es werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

17. Haftung

17.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

17.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

17.3. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

17.4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

17.5. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Bei laufenden Leistungen ist die Haftung auf die innerhalb der letzten 12 Monate gezahlte Vergütung beschränkt, maximal jedoch auf das Zweifache dieses Betrags.

17.6. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

17.7. Eine Haftung für Datenverluste besteht nur, soweit der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

17.8. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.

17.9. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17.10. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Energieausfällen, Internetausfällen oder behördlichen Maßnahmen.

17.11. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und sonstigen im Auftrag des Auftragnehmers tätigen Personen.

18. Gewährleistung

18.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

18.2. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

19. Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

20. Vertragsstrafen

20.1. Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Missbrauch, Sicherheitsverstöße) kann eine angemessene Vertragsstrafe verhängt werden.

20.2. Die Höhe wird im Einzelfall festgelegt und ist gerichtlich überprüfbar.

21. Auftragsverarbeitung und Logdaten

21.1. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies gemäß Art. 28 DSGVO.

21.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen und stellt sicher, dass diese vertraglich zur Einhaltung eines angemessenen Datenschutzniveaus verpflichtet werden.

21.3. Logdaten werden zur Sicherstellung des Betriebs und der Sicherheit gespeichert und regelmäßig gelöscht.

21.4. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten verantwortlich.

22. Vertragslaufzeit und Kündigung

22.1. Die Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

22.2. Verträge ohne feste Laufzeit können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

22.3. Verträge mit fester Laufzeit sind für die vereinbarte Laufzeit bindend und können erstmals zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder mehr beträgt die Kündigungsfrist für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB drei Monate zum Laufzeitende, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

22.4. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt abweichend: Verträge mit fester Laufzeit können mit einer Frist von höchstens einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

22.5. Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit entsprechend der für die jeweilige Leistung geltenden Verlängerungsperiode, sofern sie nicht fristgerecht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden.

22.6. Bei Domains, SSL-Zertifikaten, Softwarelizenzen, E-Mail-Postfächern, Hosting-Paketen sowie vergleichbaren Drittanbieter- oder Registrierungsleistungen erfolgt eine Verlängerung regelmäßig für die jeweils nächste Abrechnungs- oder Registrierungsperiode.

22.7. Für Leistungen mit festen Verlängerungsperioden muss die Kündigung vor Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode erfolgen.

22.8. Nach erfolgter Verlängerung ist eine ordentliche Kündigung erst zum Ende der verlängerten Laufzeit möglich. Bereits entstandene oder vom Auftragnehmer gegenüber Dritten geschuldete Kosten sind vom Auftraggeber vollständig zu tragen. Eine (anteilige) Rückerstattung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

22.9. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Auftragnehmer.

22.10. Die Kündigung bedarf der Textform.

23. Widerrufsrecht (Verbraucher)

23.1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht.

23.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen.

23.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

23.4. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen sowie bei der Bereitstellung digitaler Inhalte, insbesondere im Zusammenhang mit Domains, SSL-Zertifikaten, Software und Lizenzen, sobald der Auftragnehmer mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert.

23.5. Verbraucher können zur Ausübung ihres Widerrufsrechts das bereitgestellte Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.

24. Verbindlichkeit von Aufträgen (B2B)

24.1. Mit Annahme eines Angebots oder Zugang einer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

24.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vereinbarten Leistungen sowie zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

24.3. Dies gilt insbesondere für individuell konfigurierte Systeme, speziell beschaffte Hardware, Softwarelizenzen sowie sonstige Leistungen, die auf Grundlage der Beauftragung für den Auftraggeber erstellt oder beschafft werden.

24.4. Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist nach Vertragsschluss nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich, sofern kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.

25. Gerichtsstand und Recht

25.1. Es gilt deutsches Recht.

25.2. Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

26. Referenznennung

26.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden (z. B. auf der Website, in Präsentationen oder in Marketingunterlagen).

26.2. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Unternehmensnamens, die Verwendung von Logos sowie die Darstellung öffentlich zugänglicher Projektergebnisse.

26.3. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich im üblichen Rahmen der Eigenwerbung und unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers.

26.4. Nicht öffentlich zugängliche Inhalte, vertrauliche Informationen oder interne Projektinhalte werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht verwendet.

26.5. Ein Widerspruch ist nur zulässig, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers überwiegen.

26.6. Die Referenznutzung erfolgt unter Beachtung der Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß §27 dieser AGB.

27. Vertraulichkeit

27.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

27.2. Als vertraulich gelten insbesondere technische Informationen, Geschäftsprozesse, Angebote, Preise, Konzepte, Zugangsdaten sowie alle nicht öffentlich zugänglichen Inhalte.

27.3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

27.4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrags.

27.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen und stellt sicher, dass diese in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

28. Schlussbestimmungen

28.1. Änderungen bedürfen der Textform.

28.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

Stand: Mai 2026 V1.0

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